Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Websites, individuelle Software und IT-Dienstleistungen durch Mika Böhm IT. Stand: 24. September 2026 (Version 2026-09-24-it-2).
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für Verträge über Webdesign, individuelle Softwareentwicklung, IT-Beratung, IT-Support, System- und Netzwerkadministration sowie Einrichtung und Betreuung von Hardware und Software zwischen Mika Böhm, handelnd unter Mika Böhm IT, Lerchenstraße 36, 42659 Solingen (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Die besonderen Website-Paketregeln gelten ausschließlich für die dort bezeichneten Website-Pakete.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Das konkrete Angebot bestimmt die beauftragten Leistungen. Für die kostenlose Mika-Office-Testphase gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen. Ein kostenpflichtiges Mika-Office-Lizenzangebot oder ein Hardwareverkauf wird über diese Website derzeit nicht abgeschlossen. Eine neue AGB-Fassung ändert bereits geschlossene Verträge nicht automatisch.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website ist zunächst eine Einladung zur Abgabe eines Angebots. Bei einer individuellen Anfrage kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde das in Textform übersandte Angebot annimmt.
Ist der Online-Checkout freigeschaltet, erfolgt die Bestellung in folgenden technischen Schritten:
- Der Kunde wählt auf der Website ein Webdesign-Paket oder Pflege & Betreuung und kann bei einem Webdesign-Paket gegebenenfalls Pflege & Betreuung ergänzen.
- Die Website zeigt das gewählte Paket, die wesentlichen Leistungen, den einmaligen Gesamtpreis, die maximale Fertigstellungsfrist und deren Startvoraussetzungen sowie bei Pflege & Betreuung den monatlichen Preis, Beginn, unbefristete Laufzeit und Kündigungsregelung an. Bei der Buchung eines Webdesign-Pakets nennt der Kunde einen unverbindlichen Wunschtermin oder Wunschzeitraum; alternativ genügt die Angabe „so bald wie möglich“. Für einzeln gebuchte Pflege wird kein Wunschtermin erhoben, weil Pflegeleistung und Abrechnungszeitraum mit dem erfolgreichen Stripe-Checkout beginnen. Der Kunde verlangt hierfür vor der Weiterleitung zu Stripe gesondert und ausdrücklich den unmittelbaren Leistungsbeginn und bestätigt die Hinweise zu Wertersatz und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts.
- Der Kunde kann die AGB und Widerrufsinformationen über die bereitgestellten Links öffnen und speichern. Erst nach aktiver Bestätigung der AGB- und Widerrufshinweise wird die Weiterleitung freigeschaltet.
- Nach „Sicher weiter zu Stripe“ wird der Kunde zur Bezahlseite von Stripe weitergeleitet. Dort gibt er Kontakt-, Rechnungs-, Projekt- und Zahlungsangaben ein. Bei gemeinsam bestellter Pflege erzeugt der Server hierfür eine individuelle Stripe-Checkout-Session auf Grundlage des verifizierten einmaligen Websitepreises.
- Vor Abschluss kann der Kunde seine Eingaben in der Stripe-Bestellübersicht prüfen, über die vorgesehenen Eingabefelder beziehungsweise Navigationsmöglichkeiten berichtigen oder den Vorgang abbrechen. Bei gemeinsam bestellter Pflege werden unmittelbar bei der abschließenden Stripe-Schaltfläche nochmals das Website-Paket und sein einmaliger Preis, Pflege & Betreuung für 49 € monatlich, der auf die tatsächliche Veröffentlichung folgende Pflegebeginn, die fehlende Pflegeberechnung bis dahin, die unbefristete Laufzeit und die monatliche Kündigungsmöglichkeit hervorgehoben.
- Durch Betätigung der abschließenden Stripe-Schaltfläche und den erfolgreichen Abschluss des Checkouts kommt der Vertrag unmittelbar zustande. Der elektronische Zugang und der Vertragsinhalt werden anschließend bestätigt.
Bei einer gemeinsamen Bestellung von Website und Pflege werden das Website-Paket und der Pflegevertrag in demselben Bestellvorgang verbindlich abgeschlossen. Im ursprünglichen Stripe-Checkout wird ausschließlich der einmalige Websitepreis berechnet. Die mitbestellte Pflege kostet 49 € pro Monat. Nach Fertigstellung und Veröffentlichung teilt der Anbieter das Veröffentlichungsdatum mit und sendet einen gesonderten Stripe-Link zur Autorisierung der wiederkehrenden Zahlung. Diese spätere Autorisierung ist keine zweite Bestellung und kein erneuter Vertragsschluss, sondern dient ausschließlich der Einrichtung der Zahlungsmethode für den bereits mitbestellten Pflegevertrag. Der serverseitig berechnete Pflegebeginn und die erste Fälligkeit sind der erste Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats. Vor diesem Tag wird kein Pflegebetrag berechnet und keine Pflegeleistung erbracht.
Der Vertrag kommt mit dem erfolgreichen Abschluss des Stripe-Checkouts unmittelbar zustande. Eine zusätzliche manuelle Annahme oder Freigabe durch den Anbieter ist nicht erforderlich. Nach der erfolgreichen Zahlungsbestätigung übermittelt der Anbieter dem Kunden eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Darin werden der gebuchte Umfang, Preis, maximale Fertigstellungsfrist und deren Startvoraussetzungen, Zusatzleistungen sowie gegebenenfalls Beginn, Laufzeit, Kündigungsregelung und bei einem Webdesign-Paket der angegebene Wunschtermin oder Wunschzeitraum dokumentiert. Bei gemeinsam bestellter Pflege wird ausdrücklich bestätigt, dass im ursprünglichen Checkout noch keine 49 € Pflege berechnet wurden und eine gesonderte Zahlungsautorisierung folgt. Ein reiner Zahlungsbeleg von Stripe ersetzt diese Vertragsbestätigung nicht.
Zur Zuordnung und Vorbereitung des Auftrags erfasst Stripe im Checkout Kontaktdaten, Rechnungsangaben und projektbezogene Angaben. Der Kunde prüft diese Angaben vor dem zahlungspflichtigen Abschluss auf Richtigkeit und verwendet möglichst dieselbe E-Mail-Adresse für Bestellung und weitere Kommunikation.
Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert Bestell- und Vertragsdaten im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Ein Kundenkonto, über das der Vertragstext dauerhaft abgerufen werden kann, besteht nicht. Der Kunde kann die AGB und Widerrufsinformationen vor der Bestellung über die verlinkten Seiten aufrufen, ausdrucken oder lokal speichern; die maßgeblichen Vertragsinformationen werden außerdem mit der Vertragsbestätigung übermittelt.
Der Anbieter hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen.
Online buchbar sind ausschließlich die auf der Angebotsseite mit einer Buchungsschaltfläche gekennzeichneten Leistungen. Bei allen übrigen Leistungen kommt ein Vertrag ausschließlich nach individueller Abstimmung und Annahme eines Angebots zustande.
3. Webdesign-Pakete
Kompakt – 490 € einmalig
- eine Website mit ein bis zwei Inhaltsseiten und jeweils bis zu 10 Bereichen/Sektionen,
- Optimierung für Smartphone, Tablet und Desktop,
- zwei Korrekturrunden sowie die weiteren auf der Angebotsseite genannten Inklusivleistungen.
Unternehmen – 790 € einmalig
- bis zu sechs normale Inhaltsseiten mit jeweils bis zu 10 Bereichen/Sektionen,
- Optimierung für Smartphone, Tablet und Desktop,
- vier Korrekturrunden sowie die weiteren auf der Angebotsseite genannten Inklusivleistungen.
Plus – 1.290 € einmalig
- bis zu zehn normale Inhaltsseiten mit jeweils bis zu 10 Bereichen/Sektionen,
- Optimierung für Smartphone, Tablet und Desktop,
- sechs Korrekturrunden sowie die weiteren auf der Angebotsseite genannten Inklusivleistungen.
Bei allen Paketen kann optional eine Shop-Integration vereinbart werden. Umfang und Preis werden vor Vertragsschluss individuell nach Absprache festgelegt und in einem gesonderten Angebot in Textform ausgewiesen. Eine Shop-Integration ist deshalb nicht Bestandteil der Online-Buchung und kommt erst mit Annahme dieses gesonderten Angebots zustande. Besondere Funktionen, zusätzliche Seiten oder sonstige Abweichungen werden ebenfalls individuell kalkuliert.
Impressum und Datenschutzerklärung werden als zusätzliche Seiten technisch eingebunden und zählen nicht zur angegebenen Inhaltsseitenzahl. Der Kunde stellt die erforderlichen Angaben und freigegebenen Texte bereit beziehungsweise bestätigt sie. Eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Bestandteil der Leistung.
4. Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Maßgeblich sind das angenommene Angebot, die Bestellübersicht und die dort bezeichneten Leistungen. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht geschuldet; vertragstypische Pflichten, zwingende gesetzliche Anforderungen sowie gesetzliche Mängel- und Aktualisierungspflichten bleiben bestehen. Das gilt insbesondere für kostenpflichtige Lizenzen, Domain- und Hostingentgelte, professionelle Fotografie, rechtliche Prüfungen, laufende Suchmaschinenoptimierung, aufwendige Shops und Schnittstellen.
Im Stripe-Checkout eingetragene Projektwünsche dienen der Vorbereitung und Konkretisierung des gebuchten Pakets. Sie erweitern den vereinbarten Paketumfang nicht automatisch. Wünsche, die über Seitenzahl, Bereiche, Korrekturrunden oder sonstige Inklusivleistungen hinausgehen, werden vor ihrer Umsetzung gesondert abgestimmt und angeboten.
Zusätzliche oder geänderte Wünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden vor der Umsetzung mit dem Kunden abgestimmt und gesondert angeboten. Soweit für eine vom Kunden freigegebene Zusatzleistung kein gesonderter Festpreis vereinbart wird, beträgt die Vergütung 65 € pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten zu jeweils 16,25 €. Der voraussichtliche Aufwand und die Abrechnung werden vor Beauftragung erläutert. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden erst nach vorheriger Zustimmung des Kunden ausgeführt.
4a. Individuelle Software und Webanwendungen
Vor Beauftragung werden die wesentlichen Funktionen, Einsatzumgebung, Schnittstellen, unterstützten Systeme, Leistungsgrenzen, Übergabeform und gegebenenfalls Meilensteine im Angebot festgehalten. Der Anbieter weist auf ihm erkennbare technische Voraussetzungen und Risiken hin. Änderungen am vereinbarten Umfang werden vor der Umsetzung einschließlich ihrer Auswirkungen auf Preis und Termine abgestimmt.
Wird ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet, richten sich Herstellung, Bereitstellung, Prüfung und Mängelrechte nach dem vereinbarten Vertragsinhalt und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Bei werkvertraglichen Leistungen gegenüber Unternehmern gilt insbesondere § 640 BGB für die Abnahme. Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte bleiben die §§ 327 ff. BGB und § 650 Absatz 2 BGB maßgeblich. Ein technischer Test oder Schweigen des Kunden ersetzt keine gesetzlich erforderliche Erklärung.
Art und Umfang der Nutzungsrechte, die Herausgabe von Quellcode, technische Dokumentation sowie Betrieb und spätere Pflege werden im Angebot festgelegt. Ohne zusätzliche Vereinbarung wird kein laufender Hosting-, Wartungs- oder Supportvertrag begründet. Gesetzlich geschuldete Aktualisierungen bleiben davon unberührt.
4b. Produktsupport, Administration und Hardware-Einrichtung
Produktsupport für individuell vom Anbieter entwickelte Software richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag oder einer gesonderten Supportvereinbarung. Art, Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Reaktionszeiten werden dort festgelegt. Für Mika Office ist ein gesondertes Produktsupportangebot erst im Rahmen der späteren Lizenzierung vorgesehen; die aktuelle Testphase beinhaltet kein solches Supportangebot. Maßgeblich werden die vor dem Lizenzstart bekannt gegebenen und wirksam vereinbarten Bedingungen sein. Eine Lizenz allein begründet keine unbegrenzte Betreuung. Gesetzliche Mängelrechte, gegebenenfalls gesetzlich geschuldete Aktualisierungen und bereits vereinbarte Pflichten bleiben unberührt.
Administration, Beratung bei der Hardware-Auswahl sowie Einrichtung von Hardware und Software sind eigenständige IT-Dienstleistungen. Sie können unabhängig von einem eigenen Softwareprodukt des Anbieters beauftragt werden und sind nicht automatisch Bestandteil eines Produktsupports oder einer Softwarelizenz.
Diese gesonderten IT-Dienstleistungen können von Unternehmen und Verbrauchern angefragt werden. Neue Supportaufträge werden nach individueller Absprache und abhängig von der verfügbaren Kapazität angenommen. Aus einer Anfrage allein entsteht noch keine Betreuungspflicht oder Terminzusage. Bereits vereinbarte Leistungen, Termine und gesetzliche Pflichten bleiben von einem Aufnahmestopp für neue Aufträge unberührt.
Das Angebot bezeichnet die betroffenen Geräte oder Systeme, das Ziel, die vereinbarten Arbeiten und die Vergütung. Bei Beratung oder Fehlersuche ohne vereinbarten Erfolg wird eine fachgerechte Tätigkeit geschuldet. Ein ausdrücklich vereinbartes Ergebnis bleibt geschuldet; die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt.
Vor Arbeiten mit Auswirkungen auf den laufenden Betrieb werden erforderliche Freigaben, mögliche Unterbrechungen und die Datensicherung abgestimmt. Der Kunde weist auf bekannte Störungen und besondere Anforderungen hin. Der Anbieter weist auf erkennbare Risiken hin und führt vereinbarte Sicherungs- und Schutzmaßnahmen durch. Die gesetzlichen Sorgfalts-, Hinweis- und Haftungspflichten des Anbieters werden durch die Mitwirkung des Kunden nicht eingeschränkt.
Fernzugriffe erfolgen nur im vereinbarten Umfang und mit der Berechtigung des Kunden. Ein dauerhafter Zugriff, wiederkehrende Systemüberwachung, feste Reaktionszeiten oder ein 24-Stunden-Notdienst sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten. Zugriffe und Berechtigungen werden nach dem vereinbarten Einsatz beendet beziehungsweise zurückgegeben.
Die Unterstützung bei Auswahl und Einrichtung von Hardware oder Fremdsoftware begründet keinen Kaufvertrag über diese Produkte. Kostenpflichtige Beschaffungen, Fremdlizenzen, Anfahrt und weitere Auslagen werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Bei einem späteren gesonderten Verkauf von Waren sind die dafür geltenden Vertrags- und Verbraucherinformationen vor dem Kauf bereitzustellen.
4c. Vertraulichkeit und Daten in Kundenprojekten
Vertrauliche geschäftliche Informationen und Zugangsdaten werden nur zur Durchführung der vereinbarten Leistung verwendet und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Personenbezogene Daten werden entsprechend der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung verarbeitet.
Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor dem Zugriff auf personenbezogene Kundendaten eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, einschließlich der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Regelungen zu Unterauftragnehmern. Eine Datenschutzerklärung oder diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.
Vertrauliche Kundendaten, personenbezogene Projektdaten und Zugangsdaten werden nicht ohne vorherige Klärung der zulässigen Verarbeitung an externe KI-Dienste übermittelt. Für die Entwicklung werden, soweit möglich, Testdaten ohne Personenbezug verwendet.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde macht im Checkout vollständige und zutreffende Kontakt-, Rechnungs- und Projektangaben. Er stellt außerdem rechtzeitig die für das Projekt erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugänge und Freigaben bereit und beantwortet Rückfragen innerhalb angemessener Zeit. Er prüft Entwürfe und übermittelt Änderungswünsche möglichst gesammelt und eindeutig.
Passwörter, Zugangsdaten, Zahlungsinformationen oder besondere Kategorien personenbezogener Daten sollen nicht in die Freitextfelder des Stripe-Checkouts eingetragen werden. Erforderliche Zugänge werden später über einen gesondert abgestimmten sicheren Weg bereitgestellt.
Der Kunde gewährleistet, dass er die bereitgestellten Inhalte, Marken, Bilder, Schriftarten und sonstigen Materialien für den vereinbarten Zweck verwenden darf und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen teilt er unverzüglich mit.
Verzögert sich das Projekt durch fehlende oder verspätete Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Zeitpläne angemessen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Korrekturrunden
Diese Regelung gilt für die Website-Pakete Kompakt, Unternehmen und Plus. Eine Korrekturrunde ist die gesammelt übermittelte Rückmeldung zu einem Entwurfsstand mit Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs. Neue Seiten, neue Funktionen oder grundlegende Konzeptwechsel werden gesondert abgestimmt.
Der Kunde wird gebeten, innerhalb von 14 Kalendertagen Rückmeldung zu geben. Ist mehr Zeit erforderlich, stimmen die Parteien einen passenden Termin ab. Schweigen gilt nicht als Zustimmung oder als Verbrauch einer Korrekturrunde. Bleibt eine Rückmeldung aus, erinnert der Anbieter den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen ab.
Verzögerungen durch ausstehende, für die Fortsetzung erforderliche Mitwirkung können vereinbarte Termine angemessen verschieben; der Anbieter informiert darüber. Zusätzliche Arbeiten erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung. Gesetzlich geschuldete Fehlerbehebungen gelten nicht als kostenpflichtige Korrekturrunde.
7. Preise, Zahlung und Kleinunternehmerregelung
Es gelten die vor Vertragsschluss ausgewiesenen Gesamtpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Bei Online-Buchungen wird die Zahlung über Stripe abgewickelt. Der einmalige Websitepreis beziehungsweise bei einzeln gebuchter Pflege der erste Monatsbetrag ist mit Vertragsschluss fällig. Bei gemeinsam mit einer neuen Website bestellter Pflege wird beim ursprünglichen Checkout ausschließlich der Websitepreis fällig; die erste Pflegezahlung ist erst am ersten Tag des auf Fertigstellung und Veröffentlichung folgenden Kalendermonats fällig. Welche Zahlungsmethoden im konkreten Fall zur Verfügung stehen, wird im Stripe-Checkout angezeigt. Bei individuellen Angeboten ergeben sich Fälligkeit und Zahlungsplan aus dem Angebot. Gebühren eigener Banken oder Zahlungsdienste trägt jede Partei selbst, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8. Projektbeginn, Fertigstellung und Abnahme
Die maximale Fertigstellungsfrist beträgt beim Paket Kompakt 21 Kalendertage, beim Paket Unternehmen 30 Kalendertage und beim Paket Plus 45 Kalendertage.
Die jeweilige Frist beginnt erst, wenn der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, sämtliche für das Projekt erforderlichen Inhalte, Texte, Bilder, Informationen und Zugangsdaten vollständig vorliegen und notwendige Rückfragen des Anbieters beantwortet wurden. Bei Verbrauchern beginnt sie außerdem erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist oder, wenn der Verbraucher zuvor wirksam und ausdrücklich den vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt hat, ab Vorliegen dieses Verlangens und der übrigen Startvoraussetzungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem sämtliche Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.
Ein bei der Online-Buchung eines Webdesign-Pakets genannter Wunschtermin oder Wunschzeitraum ist unverbindlich. Er verkürzt oder verlegt die vorstehenden Fristen nicht. Wenn kein bestimmter Termin gewünscht ist, kann der Kunde „so bald wie möglich“ angeben; eine vorherige persönliche Absprache bleibt entbehrlich. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten oder Rückmeldungen nicht rechtzeitig bereitstellt, verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der dadurch verursachten Verzögerung. Nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs können nur nach gesonderter Vereinbarung zu einer angepassten Frist führen.
Entwurfsstände und die fertige Website stellt der Anbieter zunächst ausschließlich zur Beurteilung bereit, in der Regel als PDF, Bildschirmvorschau oder über eine nicht öffentlich zugängliche Vorschauadresse. Die Website wird erst nach ausdrücklicher finaler Freigabe durch den Kunden veröffentlicht. Quell- und Arbeitsdateien sowie Nutzungsrechte werden ebenfalls erst nach dieser Freigabe und vollständiger Zahlung übergeben beziehungsweise eingeräumt. Macht der Kunde von der Zufriedenheitsgarantie nach Ziffer 9 Gebrauch, erfolgen weder Veröffentlichung noch Übergabe.
Gegenüber Unternehmern prüft der Kunde das Werk innerhalb angemessener Zeit und erklärt die Abnahme, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 640 BGB.
Gegenüber Verbrauchern gilt: Verpflichtet sich der Anbieter zur Herstellung digitaler Inhalte, sind nach § 650 Abs. 2 BGB die §§ 633 bis 639 BGB über die Rechte bei Mängeln und § 640 BGB über die Abnahme nicht anzuwenden. An ihre Stelle treten die Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Eine Abnahme im werkvertraglichen Sinn findet in diesem Fall nicht statt; maßgeblich sind die Bereitstellung und die Rechte des Verbrauchers nach diesen Vorschriften.
Die finale Freigabe zur Veröffentlichung erklärt der Kunde ausdrücklich in Textform. Schweigen und der Ablauf einer Rückmeldefrist ersetzen diese Veröffentlichungsfreigabe nicht. Die Rückmeldung zu einer einzelnen Korrekturrunde ist keine finale Veröffentlichungsfreigabe. Bleibt eine Rückmeldung aus, erinnert der Anbieter den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen ab; die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
Die Zufriedenheitsgarantie nach Ziffer 9 besteht in beiden Fällen zusätzlich.
9. Zufriedenheitsgarantie (vertragliches Rücktrittsrecht)
Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten räumt der Anbieter dem Kunden bei den Webdesign-Paketen Kompakt, Unternehmen und Plus ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Diese Zufriedenheitsgarantie erweitert die Rechte des Kunden und schränkt sie an keiner Stelle ein.
Während der Umsetzung erhält der Kunde Entwurfsstände ausschließlich zur Beurteilung als PDF, Bildschirmvorschau oder über eine nicht öffentlich zugängliche Vorschauadresse. Bis zur ausdrücklichen finalen Freigabe erhält der Kunde keine bearbeitbaren Dateien, keine Quell- oder Arbeitsdateien und keine Nutzungsrechte; die Website wird nicht öffentlich veröffentlicht.
Ist der Kunde nach Ausschöpfung der im Paket enthaltenen Korrekturrunden mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des letzten Entwurfsstands und vor seiner ausdrücklichen finalen Freigabe in Textform den Rücktritt vom Websitevertrag erklären. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Für die Erklärung genügt eine E-Mail an den Anbieter.
Der Anbieter erstattet in diesem Fall den vollständigen für das Website-Paket gezahlten Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Erklärung. Die Erstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat. Hierfür werden keine Entgelte berechnet.
Mit dem Rücktritt werden keine Nutzungsrechte übertragen. Der Kunde erhält keine Quell- oder Arbeitsdateien und darf die bereitgestellten Entwürfe, Gestaltungen, Texte und Vorschauen weder ganz noch teilweise verwenden, weitergeben oder verwerten. Vorschauzugänge werden deaktiviert; eine Veröffentlichung findet nicht statt. Sämtliche Rechte an den erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben beim Anbieter.
Mit der ausdrücklichen finalen Freigabe bestätigt der Kunde, dass er mit dem für die Veröffentlichung vorgesehenen Ergebnis zufrieden ist; anschließend kann die vertragliche Zufriedenheitsgarantie nicht mehr ausgeübt werden. Sie greift ebenfalls nicht, wenn ein Entwurfsstand deshalb nicht bereitgestellt werden konnte, weil der Kunde erforderliche Inhalte, Freigaben oder Rückmeldungen trotz Erinnerung mit angemessener Fristsetzung nicht erbracht hat. Gesetzliche Rechte, insbesondere Mängelrechte und ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
Wurde Pflege & Betreuung gemeinsam mit der Website bestellt, entfällt der Pflegevertrag mit dem Rücktritt ersatzlos. Da die Pflege erst nach Veröffentlichung beginnt, sind in diesem Fall keine Pflegeentgelte angefallen; etwa dennoch gezahlte Beträge werden ebenfalls erstattet.
Nicht erstattet werden Kosten, die dem Kunden unmittelbar gegenüber Dritten entstanden sind, insbesondere Domain- und Hostingentgelte, Lizenzgebühren oder Kosten für professionelle Fotografie.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach Ziffer 14, die gesetzlichen Mängelrechte nach Ziffer 10 und alle sonstigen gesetzlichen Rechte bleiben unberührt und bestehen unabhängig von dieser Garantie.
10. Mängel und Nachbesserung
Für Mängel und Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Rechte entsprechend der Art des Vertrags. Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte gelten insbesondere die §§ 327 ff. BGB; bei deren Herstellung sind die in § 650 Absatz 2 BGB genannten werkvertraglichen Vorschriften insoweit nicht anzuwenden. Für andere Leistungen und Verträge gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen wird nicht vereinbart.
Der Kunde beschreibt einen festgestellten Mangel möglichst genau und ermöglicht zunächst eine angemessene Nacherfüllung. Soweit eine Störung ausschließlich auf nachträglichen Eingriffen des Kunden oder Dritter beruht und nicht vom Anbieter zu vertreten ist, besteht hierfür keine Verantwortlichkeit des Anbieters. Gesetzliche Beweislastregeln und eine Verantwortlichkeit für eigene Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
Soweit gegenüber Verbrauchern eine Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB besteht, informiert der Anbieter über Aktualisierungen, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, und stellt sie im gesetzlich geschuldeten Umfang bereit. Das umfasst insbesondere sicherheitsrelevante Aktualisierungen.
Der maßgebliche Aktualisierungszeitraum richtet sich insbesondere nach Art und Zweck des digitalen Produkts, den Umständen und der Art des Vertrags. Der technische Aufbau ergibt sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang; zusätzlich vereinbarte Formulare, Shops oder andere Funktionen können serverseitige Dienste und Drittanbieter erfordern.
Freiwillige Erweiterungen, neue Inhalte und gestalterische Überarbeitungen sind von gesetzlich geschuldeter Nacherfüllung und erforderlichen Aktualisierungen zu unterscheiden. Gesetzlich geschuldete Leistungen werden weder vom Abschluss eines Pflegevertrags abhängig gemacht noch auf dessen 45 Minuten Arbeitszeit angerechnet oder als kostenpflichtige Zusatzarbeit berechnet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Nutzungsrechte
Die folgenden Regeln zur finalen Freigabe betreffen Website-Projekte. Bei individueller Software gelten die im Angebot vereinbarten Nutzungs- und Übergaberegeln. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, erhält der Kunde die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Zwingende Rechte an Computerprogrammen, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.
Nach vollständiger Zahlung und ausdrücklicher finaler Freigabe erhält der Kunde die für den vertraglich vorausgesetzten Betrieb der Website erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, allgemein verwendbaren Bestandteilen, Open-Source-Komponenten und Drittmaterialien richten sich nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.
Bis zur vollständigen Zahlung und ausdrücklichen finalen Freigabe verbleiben die übertragbaren Nutzungsrechte beim Anbieter. Tritt der Kunde nach der Zufriedenheitsgarantie gemäß Ziffer 9 zurück, werden keine Nutzungsrechte übertragen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12. Domain, Hosting und Drittanbieter
Sofern für die Website eine Domain, Webspace oder ein sonstiger technischer Drittanbieterdienst benötigt wird, unterstützt der Anbieter den Kunden im vereinbarten Umfang bei Auswahl, Einrichtung und technischer Konfiguration.
Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, kommt der Vertrag über Domain, Hosting und sonstige Drittanbieterleistungen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Der Kunde wird insbesondere selbst Domaininhaber beziehungsweise Vertragspartner des Hosting-Anbieters und trägt die dort anfallenden laufenden Gebühren unmittelbar.
Domain-, Hosting-, Lizenz- und sonstige Drittanbieterkosten sind nicht in den Website- oder Pflegepreisen enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die erstmalige Unterstützung bei Domain, Hosting und Veröffentlichung gehört im auf der Angebotsseite beschriebenen Umfang zur Erstellung einer neuen Website. Die laufende technische Administration kann im Rahmen eines Pflegevertrags und dessen enthaltenem Zeitumfang erfolgen oder gesondert beauftragt werden.
Der Kunde stellt dem Anbieter die für vereinbarte Arbeiten erforderlichen Zugänge oder technischen Berechtigungen zur Verfügung. Soweit praktisch möglich, sollen hierfür eigene Benutzer- oder Administratorberechtigungen verwendet werden, anstatt persönliche Hauptzugangsdaten weiterzugeben. Nicht mehr erforderliche Zugänge und Berechtigungen werden nach Abschluss beziehungsweise Beendigung der Betreuung entfernt oder an den Kunden zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen oder technischen Gründe entgegenstehen.
Verfügbarkeit, Leistungsumfang, Preisänderungen und Vertragsbedingungen externer Anbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Für Störungen fremder Systeme haftet der Anbieter nur nach den gesetzlichen und in diesen AGB vereinbarten Haftungsregeln.
Soweit der Anbieter im Rahmen der technischen Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor Beginn dieser Verarbeitung gesondert ab.
13. Pflege & Betreuung
Das hier beschriebene Paket Pflege & Betreuung betrifft die Website und unmittelbar damit verbundene technische Dienste; es ist kein Vertrag zur Betreuung der gesamten Unternehmens-IT. Andere IT-Betreuung wird gesondert vereinbart. Pflege & Betreuung kostet 49 € pro Monat. Die monatliche Grundpauschale umfasst einen Erreichbarkeits- und Funktionscheck der Website, die Sicherung des aktuellen Website-Stands vor Änderungen, einen persönlichen Ansprechpartner sowie bis zu 45 Minuten tatsächliche Arbeitszeit je Abrechnungsmonat für Arbeiten an der Website oder unmittelbar damit verbundenen technischen Diensten.
Der monatliche Erreichbarkeits- und Funktionscheck sowie die Sicherung vor Änderungen werden nicht auf die 45 Minuten Arbeitszeit angerechnet.
Zur enthaltenen Arbeitszeit können insbesondere Text- und Bildänderungen, Änderungen bestehender Bereiche und Funktionen, kleinere oder mittlere technische Anpassungen, einfache Formulare, technische Anpassungen von Cookie- und Consent-Einstellungen, technische Arbeiten an Rechtstextseiten sowie Arbeiten an Domain-, DNS-, Hosting- und Veröffentlichungseinstellungen gehören, soweit der tatsächliche Aufwand innerhalb des noch verfügbaren monatlichen Zeitumfangs liegt.
Die technische Pflege von Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und sonstigen Rechtstextseiten umfasst die technische Einbindung und Aktualisierung von Angaben und Texten, die vom Kunden oder einem von ihm eingesetzten fachkundigen Drittanbieter bereitgestellt oder freigegeben wurden. Eine individuelle rechtliche Prüfung, Rechtsberatung oder Garantie der rechtlichen Vollständigkeit oder Wirksamkeit ist nicht Bestandteil der Leistung.
Übliche projektbezogene Kommunikation, Rückfragen, Beratung und Abstimmungen per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder vergleichbaren Kommunikationswegen werden nicht auf die monatlich enthaltenen 45 Minuten Arbeitszeit angerechnet. Eigenständige umfangreiche Beratungs-, Strategie- oder Workshop-Leistungen sind hiervon nicht umfasst, sofern sie nicht gesondert vereinbart wurden.
Maßgeblich für die Anrechnung auf den monatlichen Zeitumfang ist die tatsächlich für Arbeiten an der Website oder unmittelbar damit verbundenen technischen Diensten aufgewendete Arbeitszeit. Die 15-Minuten-Einheiten für kostenpflichtige Zusatzarbeiten gelten nicht für die Anrechnung auf die enthaltenen 45 Minuten. Nicht genutzte Arbeitszeit wird nicht auf folgende Abrechnungsmonate übertragen, ausgezahlt oder gutgeschrieben.
Komplett neue Inhaltsseiten, umfangreiche neue Inhalte, grundlegende strukturelle Änderungen, Redesigns, größere Shops, komplexe Schnittstellen und größere technische Erweiterungen sind nicht Teil des monatlichen Standardumfangs und werden gesondert angeboten. Externe Domain-, Hosting-, Lizenz-, API- und Zahlungsdienstgebühren sind ebenfalls nicht enthalten.
Zeichnet sich vor oder während einer gewünschten Änderung ab, dass der enthaltene Zeitumfang nicht ausreicht oder die gewünschte Leistung nicht vom Standardumfang umfasst ist, informiert der Anbieter den Kunden vor einer kostenpflichtigen Fortsetzung über den erwarteten Aufwand und Preis. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden ausgeführt. Soweit kein gesonderter Festpreis vereinbart wird, beträgt die Vergütung 65 € pro Stunde; die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten zu jeweils 16,25 €.
Wird Pflege ohne ein neues Website-Paket gebucht, beginnen Pflegeleistung und Abrechnungszeitraum unmittelbar mit dem erfolgreichen Stripe-Checkout; der erste Monatsbetrag von 49 € wird dabei fällig. Der Kunde verlangt vor der Weiterleitung zu Stripe mit einer gesonderten Erklärung ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt, dass bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen geschuldet sein kann und das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.
Wird Pflege gemeinsam mit einem neuen Website-Paket bestellt, ist der Pflegevertrag bereits Bestandteil des ursprünglichen Vertragsschlusses; im ursprünglichen Checkout wird dennoch nur der einmalige Websitepreis berechnet. Nach Fertigstellung und tatsächlicher Veröffentlichung dokumentiert der Anbieter das Veröffentlichungsdatum. Der Server berechnet daraus als Pflegebeginn den ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Der Kunde erhält nach der Veröffentlichung einen gesonderten Stripe-Checkout zur Zahlungsautorisierung. Dieser weist 0 € für den Zeitraum bis zum Pflegebeginn und 49 € monatlich ab dem Pflegebeginn aus. Eine Belastung vor dem Pflegebeginn findet nicht statt. Die rechtzeitige Autorisierung über Stripe ist für die automatische Abbuchung erforderlich; ohne sie wird die Pflegeleistung nicht aktiviert.
Das Vertragsverhältnis über Pflege & Betreuung besteht bei gemeinsamer Bestellung bereits ab dem ursprünglichen Vertragsschluss; Leistungszeitraum, Abrechnungszeitraum und Zahlungspflicht beginnen jedoch erst mit dem tatsächlichen Pflegebeginn. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Pflege auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Kunde kann einen gemeinsam bestellten Pflegevertrag bereits vor dem Pflegebeginn in Textform oder über die elektronische Kündigungsfunktion kündigen. Geht die Kündigung vor Pflegebeginn ein und nennt sie keinen späteren Zeitpunkt, endet der Pflegevertrag vor Beginn der Pflegeleistung; Pflegeentgelte fallen dann nicht an. Der hiervon getrennte Websitevertrag bleibt bestehen.
Verbraucher können außerdem die ständig erreichbare Funktion „Verträge hier kündigen“ nutzen. Bereits gezahlte Entgelte für vollständig abgelaufene Abrechnungszeiträume werden nicht anteilig erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Widerrufsinformationen unterscheiden zwischen Dienstleistungen und digitalen Inhalten. Unternehmern wird durch diese AGB kein zusätzliches gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht eingeräumt.
Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nicht bereits durch den Arbeitsbeginn. Ein vorzeitiges Erlöschen setzt vollständige Erbringung und die Voraussetzungen des § 356 Absatz 5 BGB voraus. Wertersatz für Dienstleistungen richtet sich nach § 357a Absatz 2 BGB.
Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten gelten die gesonderten Voraussetzungen des § 356 Absatz 6 BGB. Die Zustimmung zu diesen AGB allein ist weder eine Zustimmung zur vorzeitigen Bereitstellung noch eine Bestätigung des Verlusts des Widerrufsrechts. Bei einem Widerruf eines solchen Vertrags wird kein Wertersatz für digitale Inhalte verlangt (§ 357a Absatz 3 BGB). Die individuelle Anfertigung einer Website oder Software beseitigt Verbraucherrechte nicht allein aufgrund der Individualisierung.
15. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Das gilt auch für Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen, die durch außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden, soweit sie das Ereignis nicht zu vertreten hat. Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich und nimmt die Leistung wieder auf, sobald dies zumutbar möglich ist. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
17. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
